Risschließung mittels Japanpapier und Weizenstärkekleister
Auch die Restaurierung von Archivgut nach fachlichen Maßstäben und mit der Maßgabe möglichst wirtschaftlichen Mitteleinsatzes ist ab diesem Jahr durch die LISE förderfähig. Dabei sind grundsätzlich die Maßnahmen der präventiven Bestandserhaltung wie auch der Konservierung zu favorisieren.
Die Landesinitiative Substanzerhalt ist auf Mengenverfahren ausgerichtet, was im Rahmen dieser Förderlinie daher auch für restauratorische Maßnahmen gilt. Förderschwerpunkte sollten die Wiedernutzbarmachung und Sicherung von Archivalien sein, die innerhalb eines Bestandes das gleiche Schadensbild aufweisen. Die aufwändige Restaurierung von herausragenden Einzelobjekten ist über diese Förderlinie leider nicht förderfähig.
Gern beraten Sie die restauratorischen Fachkräfte des Projektes vor Ort und geben Ihnen nach der Sichtung der betreffenden Archivalien eine Einschätzung zur geplanten Maßnahme. Mit Hinweisen bezüglich der fachlichen Aspekte der Leistungsbeschreibung stehen Ihnen die Fachkräfte des LISE-Teams gern zur Seite.
Neben dem Antragsformular ist ein Kostenplan in Form eines Kostenvoranschlags einzureichen, der von den Restaurator*Innen der LISE fachlich geprüft wird, bevor über die Förderung der Maßnahme entschieden werden kann.
Als Verwendungsnachweis dienen die Rechnung, sowie eine Dokumentation über die durchgeführten Maßnahmen.