Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fortbildungszentrum

(Stand: August 2009)


Durchführung der Veranstaltungen
Träger der Veranstaltungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ggf. in Kooperation mit anderen Trägern, welche in den Ausschreibungsunterlagen eigens erwähnt sind. Die Ausführung der Veranstaltungen obliegt dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (AFZ) durch sein Fortbildungszentrum (FZ). Der LVR haftet bei Kooperationsveranstaltungen nur für die eigenen Leistungen.

Geltungsbereich
Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen dem LVR und dem einzelnen Teilnehmenden bilden die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fortbildungszentrum" in der jeweils aktuellen Fassung. Die hier nicht geregelten Sachverhalte beurteilen sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Anmeldung und Bestätigung
Das privatrechtliche Vertragsverhältnis kommt durch die vom FZ ausgestellte Teilnahmebestätigung zustande. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss das gesamte Teilnahmeentgelt in Rechnung gestellt werden. Eine Übertragung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmenden ist – bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung – kostenfrei möglich.

Das FZ behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, falls die jeweils notwendige Zahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden sollte oder die Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden kann bzw. auf einen anderen Termin verschoben werden muss. In diesem Fall wird sich das FZ bemühen, rechtzeitig, spätestens jedoch drei Tage vor Beginn der Veranstaltung über die Absage zu unterrichten. Zu diesem Zweck wird die Mitteilung der Telefon-, Fax-, Handynummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden erbeten. Die jeweiligen Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall kostenfrei storniert. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen des Ausfalls der Veranstaltung bestehen nicht. Der LVR übernimmt keine Gewähr für diese Regelung, falls die Mitteilung über Absage oder Verschiebung in Ermangelung vollständiger Kontaktdaten nicht rechtzeitig zugestellt werden kann.

Besondere Wünsche
Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an allen Veranstaltungen zu ermöglichen, ist der LVR bemüht, den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Besondere Wünsche werden bereits bei der Anmeldung erbeten, da ansonsten spezielle Maßnahmen gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern und Gebärdendolmetscherinnen bedarf einer Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Veranstaltungsunterlagen
Das Detailprogramm und gegebenenfalls weitere Unterlagen werden den Teilnehmenden rechtzeitig, spätestens eine Woche vor der Veranstaltung, zugeschickt.

Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung übernimmt der LVR keine Verantwortung für die Inhalte von Tagungsunterlagen Dritter. Die Unterlagen sind in der Regel nur für die Teilnehmenden bestimmt und auf den Zusammenhang mit der Veranstaltung hin ausgerichtet. Über die sonstige Verwendung entscheidet der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in eigener Zuständigkeit. Eine Überlassung von Unterlagen an Personen, die nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Verwertungsrechte
Die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung stellt eine Leistung dar, welche rechtlich geschützte Elemente beinhalten kann. So bedürfen Film-, Foto- und Tonbandaufnahmen (z. B. auch das Abfotografieren von Overhead- und Beamer-Präsentationen) grundsätzlich der ausdrücklichen Genehmigung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin.

Vorsorglich distanziert sich der LVR von allen über Links im Internet erreichbaren Angeboten, auch wenn diese Links während einer Veranstaltung des FZ zur Nutzung empfohlen werden.

Teilnahmeentgelt
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen.
Ermäßigungen können nur dann gewährt werden, wenn sie bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgewiesen sind. Ein entsprechender Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist in Kopie vorzulegen.

Eine Kürzung des Teilnahmeentgelts kann in der Regel auch dann nicht erfolgen, wenn nur Teile des Programms besucht werden oder auf den Empfang von Leistungen und Lieferungen verzichtet wird.
Nach Durchführung der Veranstaltung erstellt das FZ eine Rechnung über das Teilnahmeentgelt. Die Überweisung wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung sofort und unter Angabe der angeführten Beleg-Nummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto erbeten.

Unterbringung
Am Veranstaltungsort Pulheim-Brauweiler organisiert das FZ auf Wunsch die Unterbringung in einem Hotel. Bei Veranstaltungen an anderen Orten vermittelt das FZ Adressinformationen von Tourismuszentralen, Hotels etc., so dass eine eigenständige Buchung vorgenommen werden kann.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten Köln als vereinbart.

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