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15. Oktober 2019

Landesinitiative Substanzerhalt – ein bekanntes Förderprogramm für alle nichtstaatlichen Archive mit erweiterten, neuen Förderlinien

Bitte um Teilnahme an der Online-Umfrage bis zum 30. November 2019

Ab Januar 2020 sind neben der bisherigen Hauptförderlinie zur Massenentsäuerung auch weitere Maßnahmen zur Bestandserhaltung durch das Projekt bezuschussungsfähig, um den teilnehmenden nichtstaatlichen Archiven ein umfassendes Leistungspaket anbieten zu können. Dazu wurde ein „Vier-Säulen-Modell“ entwickelt, welches ganzheitlich ausgerichtet ist und unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten beinhaltet. Im Interesse größtmöglicher Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt künftig neben der „Entsäuerung“ auch die Bereiche „Reinigung“, „Verpackung“ und „Restaurierung“ gefördert.

Dieses neue Modell ermöglicht den nichtstaatlichen Archiven eine verlässliche Planung und fachgerechte Durchführung bestandserhalterischer Maßnahmen, welche aufgrund der oftmals fehlenden finanziellen und fachlichen Voraussetzungen ansonsten nicht umsetzbar wären:

  • Entsäuerung: Archivgut wird durch Verfahren zur Massenentsäuerung sowie einer entsprechenden Vor- und Nachbehandlung des Papiers stabilisiert.
  • Reinigung / Dekontamination: Archivgut wird gereinigt und dekontaminiert. Um einer erneuten Kontamination vorzubeugen, können auch präventive Maßnahmen ergriffen werden.
  • Verpackung: Archivgut wird in säurefreien und alterungsbeständigen Materialien neu verpackt.
  • Restaurierung: Archivgut wird nach fachlichen Maßstäben und mit der Maßgabe möglichst wirtschaftlichen Mitteleinsatzes restauriert.

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden die vier Säulen mit einem Fördersatz von 60% bezuschusst. Dafür ist es ratsam, dass Sie für das Jahr 2020 Haushaltsmittel für Bestandserhaltungsmaßnahmen mit potentieller Förderung bereitstellen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 500 Euro.

Um dem LVR-AFZ die Planungen für die Projektdurchführung im Jahr 2020 zu erleichtern, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung über die nachfolgende Online-Umfrage bis spätestens zum 30. November 2019.

Zur Online-Umfrage

Die Umfrage ist gleichzeitig eine unverbindliche Bedarfsanfrage, um Planungsgrundlagen zu schaffen.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.

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